von byebyekk » Di 25. Nov 2014, 13:00
ciaociaobaby hat geschrieben:
> byebyekk hat geschrieben:
> > ja steht in den FAQ:
> >
> >
> >
> http://www.kleiderkreisel.de/help/faqs/360-gibt-es-einen-mindestbetrag-fur-die-auszahlung-aus-meinem-kleiderkreisel-geldbeutel
> >
> > Gibt es einen Mindestbetrag für die Auszahlung aus meinem Kleiderkreisel
> Geldbeutel?
> >
> > Für die Auszahlung des Guthabens aus dem Kleiderkreisel Geldbeutel auf ein
> deutsches
> > Bankkonto ist kein Mindestbetrag nötig: Die Auszahlung des Guthabens ist
> jederzeit,
> > beliebig oft und kostenfrei möglich.
>
> Danke. Aber "KK-No-Goooo" hat ja eben gemeint, dass in den AGB was ganz
> anderes steht. Dachte damit seien jetzt die Mangopay-AGB gemeint. Jetzt bin ich total
> verwirrt. Was wohl stimmt ist, dass die FAQ ja nichts rechtsverbindlich sind.
es stimmt natürlich, dass die FAQ nicht rechtsverbindlich sind. es wurde so auch von verschiedenen KK-Mitarbeitern so kommuniziert.
aber in den Mangopay AGB steht nicht drin, dass es einen Mindestauszahlungsbetrag gibt und in denen von KK auch nicht.
das von den 200 Euro Auszahlungslimit steht nur auf der Mangopay Webseite.
Die Informationen auf der Mangopay-Webseite richten sich aber nicht an Endverbraucher, sondern an Unternehmen. Das Problem ist einfach, dass es von KK keine klare Kommunikation gibt. Die, die mehr rausfinden wollen, suchen dann selber nach etwas und wer eben nicht tief in dem Thema drin steckt, könnte meinen, dass die 200 Euro allgemein gelten.