steuererklärung am jahresanfang

Tipps und Tricks zu Steuern. Ist der Steuerberater nötig für Themen wie Kpaitalerstragssteuer, Zinsabschlagssteuer, Grundsteuer und mehr?

steuererklärung am jahresanfang

Beitragvon funkend » Sa 20. Dez 2014, 14:34

Servus. Macht es Sinn, die Steuererklärung bereits am Jahresanfang abzugeben? Die Dokumente kommen ja glaube ich Anfang/Mitte Januar bereits raus. Sollte man dann schon abgeben? Macht vermutlich doch Sinn, weil man dann früher Geld zurück bekommt. Wenn man was zurück bekommt. Bei Nachzahlungen sonst so spät wie möglich abgeben? Was meint ihr?

Dankeschön
funkend
 

Beitragvon Gotha981 » Di 23. Dez 2014, 00:12

Servus auch! Klar macht das Sinn, wenn du Geld zurück bekommst. Hau raus, so schnell du es schaffst! Desto früher ist Zahltag! *party
Gotha981
 

Re: steuererklärung am jahresanfang

Beitragvon steffenjung » Do 15. Jan 2015, 11:13

Guden, ich mach meine Steuer immer so früh wie möglich. Dann gibts auch so früh wie möglich Geld zurück. Wenn du Geld nachzahlen musst, würd ich das aber so spät wie möglich einreichen.

VG
steffenjung
 

Re: steuererklärung am jahresanfang

Beitragvon finanzler » Fr 30. Jan 2015, 18:59

Hallo!

Die neuen Dokumente erscheinen meist Mitte Januar. Dann direkt die Steuer machen und einreichen. Wie schon gesagt wurde, macht das natürlich nur Sinn, wenn du Geld zu bekommen hast.

Gruß aus der Hauptstadt
finanzler
 

rNMjfuoijEfkcHZDSQL

Beitragvon Nabila » So 5. Jul 2015, 10:27

Wie manche schon gsaegt haben, du wirst den Rabatt verlieren und zwar ab dem Tag wo er dir gewe4hrt worden ist. Die Pre4mie ist nachzuzahlen. Des Weiteren kann der Versicherer eine Vertragsstrafe von dir verlangen, insoweit er dir Nachweisen kann, das du deine Obliegenheiten vorse4tzlich oder grodf fahrle4ssig verletzt hast. Die Hf6he der Vertragsstrafe kann bis zum doppelten des Jahresbeitrages gehen. Du verlierst aber auf keinen Fall deinen Versicherungsschutz und du wirst bei einem Schaden auch nicht in Regress genommen. Meist begnfcgen die Versicherer sich damt, wenn du den Beitrag nachzahlst und ab diesem Zeitpunkt auch die korrekte Pre4mie zahlst.
Nabila
 

Re: steuererklärung am jahresanfang

Beitragvon Peter P. » Fr 3. Mär 2017, 16:27

Hallo,
wenn du nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist und die Rückzahlung nicht dringend benötigst, würde ich damit warten. Du kannst mit der freiwilligen Steuererklärung bis zu vier Jahre warten. Für 2016 ist demnach der 31.12.2020 der Stichtag. Der Vorteil ist, dass du für die Steuerrückzahlung Zinsen erhältst. Das kann je nach Betrag eine lukrative Summe sein.
Peter P.
 
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